Gebietssatzung
Durch städtebauliche Gebietssatzungen kann die Stadt, ergänzend zu Bebauungsplanungen, Innenbereiche nach §34 BauGB und Außenbereiche nach § 35 BauGB abgrenzen und dadurch planungsrechtlich die Gebietsstrukturen steuern.
Hier finden Sie Informationen zu rechtsverbindlichen Gebietssatzungen und deren Planunterlagen, sowie Beteiligungsmöglichkeiten im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren: